Die Pflegezusatzversicherung der SDK

PFLEGEprivat – Ihre flexible Lösung für alle Pflegegrade inklusive staatlicher Förderung

Mit Wirksamwerden des Pflegestärkungsgesetzes II (PSG II) seit 1. Januar 2017 packt der Gesetzgeber die größte Reform der Pflegeversicherung seit ihrer Einführung vor mehr als 20 Jahren an. Die Leistungen in der Pflege hat der Staat geringfügig verbessert, es gibt einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit. Doch auch nach der Reform ist die Lücke zwischen den tatsächlichen Pflegekosten und den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung groß. Mit der Pflegezusatzversicherung "PFLEGEprivat" unseres Partners Süddeutsche Krankenversicherung (SDK) sichern Sie sich individuell für den Pflegefall ab. Auf diese Weise schützen Sie Ihr Vermögen. Der Staat belohnt Sie zudem für Ihre private Vorsorge mit einer Förderung in Höhe von 60 Euro pro Jahr.

Häufige Fragen zur Pflegezusatzversicherung

Was passiert, wenn das eigene Geld für die Pflege nicht mehr ausreicht?

Zuerst muss der Ehegatte sein Vermögen und sein Einkommen beisteuern. Ist dieser nicht vorhanden oder sind dessen Mittel erschöpft, besteht eine Unterhaltspflicht für Verwandte in "gerader Linie". Das sind in der Regel die Kinder der pflegebedürftigen Person.

In solchen Fällen müssen Kinder ihr Einkommen gegenüber dem Sozialamt offenlegen. Abhängig von bestimmten Faktoren wie zum Beispiel Verdienst, Wohnsituation, Anzahl und Alter der Kinder oder Aufwände für private Altersvorsorge reduziert sich das Einkommen um gewisse Freibeträge. Vom verbleibenden Einkommen wird die Hälfte als Unterhaltsbeitrag festgelegt.

Wann erhalte ich die Leistungen der Pflegezusatzversicherung der SDK PFLEGEprivat?

Die Leistungspflicht beginnt mit der Zahlung der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung. Hierfür ist der Zeitpunkt der Antragstellung relevant. Voraussetzung für die Antragstellung ist die ärztliche Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Wurde nur der Fördertarif PZ abgeschlossen, gilt eine anfängliche Wartezeit von fünf Jahren.

Die Pflegezusatzversicherung der SDK unterscheidet nicht danach, ob die Pflege durch Angehörige oder Pflegefachpersonal durchgeführt wird. Sie zahlt in jedem Pflegegrad die volle vertraglich vereinbarte Leistung.

Ich bin noch jung. Warum soll ich jetzt schon eine Pflegezusatzversicherung abschließen?

Da Sie als junge Person eine deutlich längere Ansparphase haben, ist Ihr Beitrag viel günstiger (siehe Beitragsbeispiele für PFLEGEprivat).

Pflegebedürftigkeit ist überwiegend, aber nicht immer eine Frage des Alters. Tritt ein Pflegefall bereits im jungen Alter ein, zum Beispiel durch einen Unfall oder eine Erkrankung, sind die Folgen häufig ungleich schlimmer.

Welche Bedingungen stellt der Staat für die Förderung von 60 Euro im Jahr?
  • Die versicherte Leistung ist ein Pflegetagegeld.
  • Die monatliche Beitragszahlung des Versicherungsnehmers beträgt mindestens 10 Euro. Der Gesamtbeitrag bestehend aus Eigenbeitrag und staatlicher Förderung beträgt dann 15 Euro.
  • Der Tarif sieht Leistungen in allen Pflegegraden vor (Pflegegrade 1 bis 5).
  • Die Leistungen in Pflegegrad 5 betragen mindestens 600 Euro monatlich.
  • Die zu versichernde Person ist mindestens 18 Jahre alt.
  • Es besteht ein Kontrahierungszwang auf der Seite des Versicherungsunternehmens. Das bedeutet, dass die Versicherung den Antrag des Kunden nicht ablehnen darf. Eine Ausnahme gilt, wenn bereits Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung bezogen werden.
  • Die Wartezeit darf 5 Jahre nicht übersteigen.
Wie erhalte ich die staatliche Zulage und muss ich sie selbst beantragen?

Beim Abschluss der Pflegezusatzversicherung bevollmächtigen Sie die SDK zur Beantragung der Förderzulage. Die Förderung wird immer im Frühjahr rückwirkend für das vergangene Jahr gezahlt. Die SDK erhebt von Ihnen nur den Beitrag abzüglich der Zulage in Höhe von 5 Euro monatlich. Die Zulage wird vom Staat direkt an die SDK ausgezahlt.